![]() ![]() ![]() Betriebsbeauftragte für Abfall bestellen (Abfallbeauftragte)Sie
Unter bestimmten Bedingungen müssen Sie eine Betriebsbeauftragte für Abfälle oder einen Betriebsbeauftragten für Abfälle (Abfallbeauftragte) bestellen. Sie können auch mehrere Personen als Abfallbeauftragte bestellen. Für welche Anlagen Sie tatsächlich Abfallbeauftragte bestellen müssen, erfahren Sie in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall. Zu den Aufgaben von Abfallbeauftragten gehören unter anderem:
Sie müssen Ihre Abfallbeauftragte oder Ihren Abfallbeauftragten bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr oder ihm
Generelle Zuständigkeit:
Voraussetzungen:Als Abfallbeauftragte dürfen Sie nur Mitarbeitende einsetzen, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Als Nachweis der Fachkunde gelten
Unterlagen:keine Ablauf:Zunächst müssen Sie den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung einer oder eines Abfallbeauftragten und die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben informieren. Sie müssen die Abfallbeauftragte oder den Abfallbeauftragten schriftlich bestellen und das der zuständigen Behörde anzeigen. In der Bestellung müssen Sie die Aufgaben des Abfallbeauftragten genau beschreiben. Mögliche Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung von Abfallbeauftragten müssen Sie der zuständigen Behörde ebenfalls mitteilen. Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Abfallbeauftragten regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Kosten:keine Frist:Bestellung, Mitteilung von Änderungen oder Abberufung: möglichst schnell Sonstiges:Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie dafür verantwortlich, dass die Abfallbeauftragten ihre Vorschläge und Hinweise direkt bei der entscheidenden Stelle vortragen können. Dafür müssen sie in das Umweltmanagement Ihres Unternehmens eingebunden sein. Die zuständige Stelle kann in Einzelfällen die Aufgaben der Abfallbeauftragten näher regeln, erweitern oder einschränken, wenn dadurch die ordnungsgemäße Selbstüberwachung nicht beeinträchtigt wird. Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Landratsamt Ravensburg
Sprechzeiten: Allgemeine Öffnungszeit (Gelten auch für die Außenstellen in Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee.) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Regierungspräsidium Tübingen
Sprechzeiten: Mo.-Do. 9.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Fr. 9.00 - 11.30 Uhr Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.12.2018 freigegeben. InformationDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. KontaktBürgermeisteramt Vogt Rathaus ÖffnungszeitenMontag bis Freitag Donnerstag © 2017 Gemeinde Vogt -
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