Gemeinde Vogt

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Bundestagswahl 23. Februar 2025

Die wichtigsten Infos finden Sie hier

Um den Wahlschein zu beantragen können Sie hier klicken.

Versand der Briefwahlunterlagen erst ab 07. Februar 2025 möglich!

Da die Stimmzettel erst am 07. Februar 2025 geliefert werden, können die Briefwahlunterlagen frühestens ab 07. Februar 2025 verschickt bzw. abgeholt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr

Wahlamt

 

Versand der Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlanträge werden von uns schnellstmöglich bearbeitet und die Unterlagen anschließend mit der Post versendet. Bitte denken Sie auch daran, dass die Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen müssen. Senden Sie die Unterlagen daher möglichst zeitnah zurück oder geben Sie diese direkt bei uns ab.

Sogenannten Auslandsdeutschen und auch Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, wird zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs des Auswärtigen Amtes für die Versendung der Briefwahlunterlagen ermöglicht. Die Kuriernutzung muss von der wahlberechtigten Person vorab mit der zuständigen Auslandsvertretung abgesprochen werden.

Es können aber auch kommerzielle Expresspostdienste zur Versendung der Briefwahlunterlagen ins Ausland in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen sind die Kosten vom Wahlberechtigten zu tragen.

Die Entscheidung und Verantwortung, welche Versandart genutzt wird, liegt ausschließlich bei der wahlberechtigten Person.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin: Die Bundeswahlleiterin - Die Bundeswahlleiterin

 

Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025 – Fehldruck auf der Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen enthalten einen redaktionellen Fehler, da hier fälschlicherweise eine Frist zur Neubeantragung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine bis zum 22.02.2024 genannt ist. Dies muss selbstverständlich 22.02.2025 heißen. Deshalb erhalten Sie hier noch einmal die wichtigsten Fristen im Überblick:

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Vogt, Einwohnermeldeamt - Zimmer 4,Kirchstraße 11, 88267 Vogt (barrierefrei zugänglich) schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Die Online-Beantragung von Wahlscheinen ist bis Montag, 17.02.2025 möglich (über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über die Homepage der Gemeinde).

Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren haben, kann ihnen bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 22.02.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, Sonntag, 23.02.2025, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter Ziffer 5.2 Buchstabe a) bis c) der „Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025“ vom 23.01.2025 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, Sonntag, 23.02.2025, 15.00 Uhr stellen.