Bundestagswahl 2025 – Fehldruck auf der Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen enthalten einen redaktionellen Fehler, da hier fälschlicherweise eine Frist zur Neubeantragung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine bis zum 22.02.2024 genannt ist. Dies muss selbstverständlich 22.02.2025 heißen. Deshalb erhalten Sie hier noch einmal die wichtigsten Fristen im Überblick:
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Vogt, Einwohnermeldeamt - Zimmer 4,Kirchstraße 11, 88267 Vogt (barrierefrei zugänglich) schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Die Online-Beantragung von Wahlscheinen ist bis Montag, 17.02.2025 möglich (über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über die Homepage der Gemeinde).
Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren haben, kann ihnen bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 22.02.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, Sonntag, 23.02.2025, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter Ziffer 5.2 Buchstabe a) bis c) der „Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025“ vom 23.01.2025 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, Sonntag, 23.02.2025, 15.00 Uhr stellen.