Antrag der Windpark Altdorfer Wald GmbH auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Abs. 1a BImSchG zur Feststellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von 11 Windenergieanlagen im Altdorfer Wald
Das Landratsamt Ravensburg hat die Gemeinde darüber informiert, dass die Windpark Altdorfer Wald GmbH die Erteilung eines Standortvorbescheids nach § 9 Abs. 1a BImSchG für 11 Windenergieanlagen im Altdorfer Wald beantragt hat. Das Landratsamt hat hierzu folgendes mitgeteilt:
„Der Antrag auf Vorbescheid wird nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Es wird ein Anlagentyp beispielhaft genannt (Gesamthöhe 285 m), der Antrag ist jedoch typenoffen gestellt, d.h. auch eine ähnliche Anlage ist von der Entscheidung umfasst.
Bei diesem Standortvorbescheid sollen die Fragen der Raumordnung, der Landesplanung und des Bauplanungsrechts geklärt werden. Explizit ausgenommen ist die Prüfung der Auswirkungen. Es werden zu diesem Zeitpunkt weder naturschutzrechtliche noch bauordnungsrechtliche Vorschriften geprüft. Ebenso werden die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen (z. B. Schall) erst im Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG geprüft werden.“
Die Gemeinde kann zu den vorliegenden Unterlagen Stellung nehmen. Die Beratung hierüber ist für die Gemeinderatssitzung am 19.02.2025 vorgesehen.
Die vorliegenden Antragsunterlagen können im Rathaus (Flur vor Zimmer 5 im Erdgeschoss) und auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden (www.gemeinde-vogt.de , unter „Rathaus“, „Windkraft“ eingesehen werden.
Unterlagen der Windpark Altdorfer Wald GmbH zum Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 BImSchG für 11 Windenergieanlagen im Altdorfer Wald