Seit 1930 führte die Gemeinde Vogt mit Unterbrechung während des dritten Reiches, das Wappen des "Guten Hirten".
Es sollte den Bürgermeister als Hirten der Gemeinde versinnbildlichen.
Auf der anderen Seite wurde das Hirtensymbol "Sankt Wendelinus" als Schutzpatron der Viehzucht dargestellt.
Mit damals über 2000 Einwohnern im Jahr 1949, war es als Wappen einer politischen Gemeinde nicht mehr geeignet.
Es musste also ein neues Wappen geschaffen werden. Für die Gemeinde Vogt war dies besonders schwer, nachdem kein wirklicher historischer oder geschichtlicher Hintergrund vorhanden war.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Archiven entstand zunächst ein Vorschlag, ein Wappen in Anlehnung an das Wappenschild der Syrgen von Syrgenstein zu schaffen.
Der Entwurf stellte eine goldene auffliegende Lerche mit einem Wappengrund in Silber und einem schwarzen Schräg-Rechtsbalken dar.
In einer örtlichen Gaststätte ist dieser Entwurf als Glasfenster noch zu sehen.
Um eine Identifikation mit dem Ort Vogt zu erreichen, entstand ein weiterer und gleichzeitig der heute verwendete Wappenentwurf.
Nach der Verleihungsurkunde des Innenministeriums Land Württemberg-Hohenzollern vom 22. Februar 1951 stellt das Wappen der Gemeinde Vogt in einem schwarzen Feld ein aufsteigendes goldenes (gelbes) Ross mit rotem Zaumzeug, auf dem ein bebarteter Mann mit gelbem Gewand, gelbem Hut mit Federbusch und roten Stulpenstiefeln sitzt, dar.
Dieser Entwurf wurde damit begründet, dass durch die von dem Reiter getragene Tracht, dieser als Vogt (Landvogt) angesprochen werden kann.
Dadurch ist das vorliegende Wappen als ein "redendes Wappen" gestaltet.
Die Farbwahl betont die Zugehörigkeit zu Württemberg (schwarz/gold sind die Farben des altwürttembergischen Wappens).
Das Recht zum Führen einer Flagge ist der Gemeinde Vogt erst mit Urkunde des Landratsamtes Ravensburg vom 26. Juni 1981 verliehen worden.
Die Farben, die bereits früher verwendet wurden, sind schwarz/gelb (schwarz/gold).