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Teilregionalplan Energie 2025 - 3. Anhörung - Erneute Beteiligung

Information des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben

Teilregionalplan Energie 2025 - Erneute Beteiligung (3. Anhörung)

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 26.09.2025 beschlossen, die gegenüber dem 2. Anhörungsentwurf des Teilregionalplans Energie entfallenen Gebiete in ein erneutes Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 12 Abs. 4 Landesplanungsgesetz zu geben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) zu diesem 3. Anhörungsverfahren findet im Zeitraum vom 9. Februar - 9. März 2026 statt.
Im Rahmen dieser 3. Offenlage zum Teilregionalplan Energie kann gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) nur in Bezug auf die Änderungen (entfallene Gebiete nach der 2. Anhörung) eine Stellungnahme abgegeben werden. Stellungnahmen, die sich nicht auf die entfallenen Gebiete beziehen, bleiben insofern unberücksichtigt.

Die Beteiligungsplattform (https://beteiligung-regionalplan.de/bodensee-oberschwaben3/) bietet Ihnen ab dem 9. Februar 2026 einen Monat lang die Möglichkeit, Ihre Stellungnahmen online abzugeben. Gem. § 12 Abs. 3 LplG BW hält der Regionalverband für Stellungnahmen ein Formular auf diesem Beteiligungsportal bereit. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen abweichend von § 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ROG vorrangig über dieses Formular oder elektronisch in Textform abgegeben werden; andernfalls sind Stellungnahmen zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben vorzubringen. Gem. § 12 Abs. 2 LplG BW sind Stellungnahmen öffentlicher Stellen abweichend von § 9 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 ROG elektronisch zu übermitteln. Auch hierfür bitten wir um vorrangige Nutzung des Beteiligungsportals.

Alle relevanten Unterlagen stehen auch nachfolgend zum Download bereit. Sie liegen zudem ab 09.02.2026 beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg zur kostenlosen Einsichtnahme für jede Person während der Sprechzeiten öffentlich aus.