Hinweis zur Landtagswahl:
Beim Versand der Briefwahlunterlagen wurden vereinzelt nicht korrekte Wahlbriefumschläge mitversandt. Auf der Rückseite dieser Umschläge ist fälschlicherweise angegeben, dass der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag einzulegen ist.
Richtig ist: Es handelt sich um einen weißen Stimmzettelumschlag, der in den Wahlbriefumschlag einzulegen ist.
Die betroffenen Wahlbriefumschläge können trotzdem verwendet werden. Dieser Hinweis dient lediglich dazu, Unsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.