Gerne informieren wir Sie, dass EU-Kartenführerscheine, die vor dem 01. Januar 2002 ausgestellt wurden, zum 19. Januar 2026 umgeschrieben werden müssen.
Folgende Umtauschfristen gelten:
| Ausstellungsjahr 1999 – 2001 |
Umtausch bis zum 19.01.2026 |
| Ausstellungsjahr 2002 – 2004 |
Umtausch bis zum 19.01.2027 |
| Ausstellungsjahr 2005 – 2007 |
Umtausch bis zum 19.01.2028 |
| Ausstellungsjahr 2008 |
Umtausch bis zum 19.01.2029 |
| Ausstellungsjahr 2009 |
Umtausch bis zum 19.01.2030 |
| Ausstellungsjahr 2010 |
Umtausch bis zum 19.01.2031 |
| Ausstellungsjahr 2011 |
Umtausch bis zum 19.01.2032 |
| Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 |
Umtausch bis zum 19.01.2033 |
Weiterhin gilt: Fahrerlaubnisbesitzende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, sofern Sie noch einen grauen bzw. rosanen Papierführerschein besitzen.
Den Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein (erstmalige Umschreibung) bzw. den Antrag auf einen Ersatzführerschein (bei Verlängerung eines EU-Kartenführerscheins) finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg, www.rv.de.
Sie benötigen weiterhin ein aktuelles biometrisches Passbild in ausgedruckter Form sowie eine Kopie Ihres Führerscheins sowie Ausweisdokumentes.
Alternativ können Sie den Antrag auf Umtausch bzw. Verlängerung auch direkt bei uns im Bürgerbüro unter Vorlage oben genannter Unterlagen beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier bis sechs Wochen. Sie werden vom Landratsamt informiert, sobald Ihr Führerschein dort auf der Führerscheinstelle abgeholt werden kann.
Es grüßt Sie freundlich
Ihr Bürgerbüro