Die Einbahnstraßenregelung in der Kirchstraße befindet sich weiterhin in der Testphase. Die vom Land zur Verfügung gestellten Straßenmöbel, die als Teil dieser Testphase zur Unterstützung der neuen Verkehrsführung aufgestellt wurden, wurden am 02.12.2025 abgebaut, da die Leihfrist zu Ende war. Eine Verlängerung der Leihfrist war nicht möglich.
Die Testphase der Einbahnstraßenregelung läuft noch weiter. Während dieser Zeit sammeln wir weiterhin Ihre Eindrücke, Meinungen und Anmerkungen zur Einbahnstraßenregelung. Im Anschluss werden alle Rückmeldungen ausgewertet. Auf Grundlage dieser Auswertung wird der Gemeinderat entscheiden, ob die Einbahnstraßenregelung dauerhaft beibehalten werden soll.
Bis zur endgültigen Entscheidung des Gemeinderats, die voraussichtlich im Januar oder Februar 2026 getroffen wird, bleibt die Einbahnstraßenregelung bestehen.
Wir bitten Sie weiterhin um Rückmeldungen zur testweisen Gestaltung der Kirchstraße – sowohl positive als auch kritische Anmerkungen sind willkommen. Ihre Meinung ist wichtig und fließt in die weiteren Entscheidungen mit ein.