Gemeinde Vogt

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Landesfamilienpass sowie Gutscheine für das Jahr 2025 ab sofort erhältlich!

Die Gutscheine 2025 für den Landesfamilienpass sind da und können im Rathaus, Zimmer Nr. 4 bei Frau Rude abgeholt werden.
 
Berechtigte Familien können den Landesfamilienpass ab sofort beantragen.
 
Einen Landesfamilienpass erhalten Familien, die

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 
Wer bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses ist, bekommt gegen Vorlage des Passes ein neues Gutscheinheft.
 
Mit dem Landesfamilienpass gibt es freien Eintritt bei zahlreichen Schlössern, staatlichen Museen, Burgen und Gärten in Baden-Württemberg. Gegen Vorlage des Landesfamilienpasses gibt es auch bei verschiedenen anderen  Veranstaltungen und Ausflugszielen ermäßigten Eintritt.