Gemeinde Vogt

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Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 und zum 01.01.2022

Der Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 und 01.01.2022 festgelegt. Hierzu folgende Informationen:

Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 sind für die Bürgerinnen und Bürger für die Grundsteuerreform von Bedeutung. Diese Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 und die dazugehörenden Bodenrichtwertkarten /-zonen sind ab sofort auf dem Portal des Landes (BORIS) eingestellt und können dort unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de eingesehen werden.

Ebenfalls festgelegt wurden vom Gutachterausschuss die noch ausstehenden Bodenrichtwerte zum 31.12.2020.

Die Bodenrichtwerte werden in einem der nächsten Mitteilungsblätter amtlich bekanntgemacht. Die Bodenrichtwerttabellen sind ab September auch auf der Homepage der Gemeinde Vogt eingestellt. Bei den Werten zum 01.01.2022 empfehlen wir den Grundstückseigentümern die Verwendung des Landesportals BORIS.