Gemeinde Vogt

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  1. 1591. Miteinbürgerung von Ehegatten, Lebenspartnern (eingetragene Lebenspartnerschaft) und minderjährigen Kindern  
    Rathaus-Dienste
    Für Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz/LPartG) und Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kommt unter bestimmten…  
  2. 1592. Mitgliederversammlung  
    Rathaus-Dienste
    Die Angelegenheiten des Vereins werden, wenn sie nicht vom Vorstand des Vereins oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet.…  
  3. 1593. Mitgliedsbeiträge  
    Rathaus-Dienste
    Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich wie Spenden steuerbegünstigt. Mitgliedsbeiträge an…  
  4. 1594. Mitgliedschaft in einem Verein  
    Rathaus-Dienste
    Wer in einen Verein eintritt, schließt als Mitglied mit dem Verein einen Vertrag. Minderjährige unter 18 Jahren, die in einen Verein eintreten wollen, müssen - von Ausnahmefällen abgesehen - von…  
  5. 1595. Mitteilungen an Behörden und Institutionen  
    Rathaus-Dienste
    Durch die Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben. Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.  
  6. 1596. Mitteilungspflichten von Pflegeeltern  
    Rathaus-Dienste
    Gemeinsam mit dem Jugendamt sind Sie für die Entwicklung des Kindes verantwortlich. Daher entstehen mit der Annahme eines Pflegekindes auch gewisse Mitteilungspflichten:

    Bei der…
     
  7. 1597. Krankenfahrten  
    Rathaus-Dienste
    Die Kosten übernehmen die Krankenkassen, wenn die Fahrt aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist und eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet hat - zum Beispiel:

     
  8. 1598. Krankenversicherung  
    Rathaus-Dienste
    Menschen mit schwerer Behinderung können einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten. Den Beitritt müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids der…  
  9. 1599. Krankenversicherung  
    Rathaus-Dienste
    Die Krankenversicherung kommt für die Behandlungskosten von Versicherten voll oder teilweise auf.
    Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
    Es wird unterschieden zwischen Pflichtversicherung…
     
  10. 1600. Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland  
    Rathaus-Dienste
    Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) haben Sie als gesetzlich versicherte Person Zugang zu staatlichen Gesundheitsdienstleistungen bei Krankheit oder…  
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