![]() ![]() ![]() Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Dann müssen Sie es abmelden. Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Sie dürfen danach mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort in einer Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:
Dies gilt nur, wenn
Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen. Hinweise:
Generelle Zuständigkeit:Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland außer Betrieb setzen, wenn
Wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind, können Sie Ihr Fahrzeug nur an der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen. Zulassungsbehörde ist,
Voraussetzungen:
Internetbasierte Außerbetriebsetzung ab 1. Januar 2015: Seit 1. Januar 2015 haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug über das Internet außer Betrieb zu setzen,
Unterlagen:Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Ort in der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über das Internet außer Betrieb setzen:
Ablauf:Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort außer Betrieb setzen: Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen
Die Zulassungsbehörde entfernt die Plaketten von den Kennzeichen Ihres Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung). Wenn Sie Ihr Fahrzeug über das Internet außer Betrieb setzen:
Die Zulassungsstelle informiert die Zollverwaltung als steuerverwaltende Stelle und Ihre Versicherung, dass Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben. Kosten:Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 5,70 Hinweis: Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug persönlich vor Ort bei einer anderen als der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde abmelden, müssen Sie eine erhöhte Gebühr zahlen. Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Bad Waldsee
Sprechzeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Leutkirch
Sprechzeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Wangen
Sprechzeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Ravensburg
Sprechzeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 15:30 Uhr Di 07:00 - 15:30 Uhr Mi 07:00 - 15:30 Uhr Do 07:00 - 17:30 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr
Landratsamt Ravensburg
Sprechzeiten: Allgemeine Öffnungszeit (Gelten auch für die Außenstellen in Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee.) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. DasVerkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.07.2019 freigegeben. InformationDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. KontaktBürgermeisteramt Vogt Rathaus ÖffnungszeitenMontag bis Freitag Donnerstag © 2017 Gemeinde Vogt -
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