![]() ![]() ![]() Wohnsitz anmeldenWenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Generelle Zuständigkeit:die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts Meldebehörde ist
Voraussetzungen:Sie ziehen um. Unterlagen:Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen. Ablauf:Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung. Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen. Kosten:keine Frist:Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug Sonstiges:Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnungschriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungender Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen. Formulare:Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Vogt
Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2019 freigegeben. InformationDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. KontaktBürgermeisteramt Vogt Rathaus ÖffnungszeitenMontag bis Freitag Donnerstag © 2017 Gemeinde Vogt -
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